Familienrecht

 

Das Familienrecht ist neben dem Erbrecht das Spezialgebiet der Kanzlei Liebl LL.M. Dr. Schöfer-Liebl & Kollegen. Alle Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei sind qualifizierte Fachanwälte für Familienrecht.

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Es umfasst aber auch Regelungen zur Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft, also zu den Funktionen, die die Verwandtschaft ersetzen. Auseinandersetzungen im Familienrecht verlaufen fast immer sehr emotional. Nicht selten sind die Betroffenen stark verunsichert und bereits tief verletzt. Daher ist es unser Ziel, für Sie die Lösung zu finden, die Ihnen persönlich am meisten hilft: Sei es der Versuch einer einvernehmlichen Klärung, eine Lösung über Mediation und der konsequente Weg vor Gericht.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch vorbeugend und fassen Eheverträge oder andere, die Rechtsbeziehungen untereinander verbindlich regelnde, Verträge ab.

Das renommierte Handelsblatt reihte unsere Kanzlei im März 2012 unter die besten 25 Kanzleien in Deutschland im Bereich Vermögensschutz, Ehevertrags und Scheidungsrecht ein:

Auch die Wirtschaftswoche zählt die Kanzlei Liebl LL.M., Dr. Schöfer-Liebl & Kollegen in ihrer Ausgabe vom 6. Februar 2012 zu Deutschlands besten Kanzleien im Familienrecht.