Was muss ich als Erstes tun, wenn ich mich scheiden lassen möchte?

Wer sich trennen möchte, denkt oft zuerst an die Scheidung. Rechtlich beginnt der Weg dorthin aber früher: mit der Trennung selbst. Schon in den ersten Tagen und Wochen werden wichtige Entscheidungen getroffen. Wer zieht aus? Wo leben die Kinder? Wer zahlt Unterhalt? Was passiert mit Haus, Konten und Vermögen? Gerade in dieser Trennungsphase können Fehler entstehen, die sich später nur schwer korrigieren lassen. Ein vorschneller Auszug, zu spät geltend gemachter Unterhalt oder fehlende Unterlagen zum Vermögen können erhebliche finanzielle Folgen haben. Deshalb beginnt eine gut vorbereitete Scheidung nicht erst mit dem Scheidungsantrag, sondern mit einer rechtlich durchdachten Trennung.

Die folgenden Punkte zeigen, welche Fragen in der Trennungsphase zuerst geklärt werden sollten und worauf Ehepartner dabei besonders achten müssen.

1. Das Trennungsdatum klar festhalten

Eine Scheidung setzt grundsätzlich voraus, dass die Ehe gescheitert ist. In der Regel muss dafür zunächst das Trennungsjahr abgelaufen sein. Deshalb sollte möglichst eindeutig feststehen, wann die Trennung begonnen hat. Ein Auszug ist dafür nicht zwingend notwendig. Ehegatten können auch innerhalb derselben Wohnung getrennt leben. Entscheidend ist, dass die gemeinsame Lebensführung beendet wird und zumindest einer der Ehegatten die Ehe erkennbar nicht mehr fortsetzen will.

Warum ist das Trennungsdatum so wichtig?

Das Datum ist gleich für mehrere Fragen entscheidend. Ab diesem Zeitpunkt läuft grundsätzlich das Trennungsjahr. Gleichzeitig kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt entstehen. Auch für spätere Vermögensfragen kann der Tag der Trennung wichtig werden.

EIN BEISPIEL
Die Ehegatten trennen sich tatsächlich am 1. April. Später behauptet ein Ehegatte jedoch, die Trennung habe erst im September stattgefunden.

WAS DARAUS FOLGT
Dann kann sich nicht nur der mögliche Scheidungstermin verschieben. Das Trennungsdatum kann auch für Unterhaltsansprüche und die spätere Klärung der Vermögensverhältnisse entscheidend sein.

Wie lässt sich die Trennung dokumentieren?

Wenn beide Ehegatten sich über das Datum einig sind, entsteht meist kein Problem. Bei einer konfliktbelasteten Trennung empfiehlt es sich dennoch, den Zeitpunkt nachvollziehbar festzuhalten. Das kann zum Beispiel durch eine schriftliche Mitteilung geschehen: „Ich betrachte unsere eheliche Lebensgemeinschaft seit dem 1. April als beendet.“ Auch ein Auszug oder eine anwaltliche Korrespondenz können später helfen, den Zeitpunkt zu belegen.

2. Vor wichtigen Entscheidungen die Folgen prüfen

Nach einer Trennung besteht oft der Wunsch, möglichst schnell klare Verhältnisse zu schaffen. Gerade das kann jedoch teuer werden. Manche Entscheidungen wirken zunächst rein praktisch, haben aber rechtliche Folgen. Zwei typische Situationen zeigen, warum es sinnvoll sein kann, frühzeitig zu handeln.

EIN BEISPIEL
Ein Ehegatte verdient deutlich mehr als der andere. Der wirtschaftlich schwächere Ehegatte möchte zunächst keinen Streit und wartet mehrere Monate ab.

WAS DARAUS FOLGT
Unterhalt kann grundsätzlich nicht beliebig für zurückliegende Monate nachgefordert werden. Entscheidend kann sein, wann der andere Ehegatte zur Auskunft über sein Einkommen oder zur Zahlung aufgefordert wurde. Wer beispielsweise bereits ab April Anspruch auf Unterhalt gehabt hätte, aber erst im Oktober tätig wird, kann dadurch Ansprüche für mehrere Monate verlieren.

EIN BEISPIEL
Ein Ehegatte hat während der Ehe alle finanziellen Angelegenheiten verwaltet. Der andere weiß zwar, dass Konten, Depots oder Versicherungen vorhanden sind, hat aber keine Unterlagen. Nach der Trennung werden Vermögenswerte umgeschichtet oder Konten aufgelöst.

WAS DARAUS FOLGT
Zwar bestehen gesetzliche Auskunftsansprüche. Dennoch kann es später erheblich schwieriger werden, frühere Vermögensstände nachzuvollziehen. Vorhandene Unterlagen sollten deshalb möglichst früh gesichert und Vermögenswerte dokumentiert werden.

3. Wer bleibt im Haus oder in der Wohnung?

Eine der ersten praktischen Fragen lautet häufig: Wer bleibt, wer zieht aus? Ein Auszug ist jedoch mehr als eine organisatorische Entscheidung. Er kann Auswirkungen auf die spätere Nutzung der Ehewohnung, die Finanzierung und den Unterhalt haben.

Wem die Immobilie gehört, entscheidet nicht allein

Auch wenn eine Wohnung oder ein Haus nur einem Ehegatten gehört, bedeutet das nicht automatisch, dass der andere sofort ausziehen muss. Umgekehrt bedeutet gemeinsames Eigentum nicht, dass beide Ehegatten während der gesamten Trennungszeit dort gemeinsam wohnen müssen.

Das Familiengericht kann einem Ehegatten die Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen, wenn ein weiteres Zusammenleben nicht mehr zumutbar wäre. Juristisch spricht man hier von einer unbilligen Härte.

Gemeint ist damit eine Situation, in der es nach den konkreten Umständen nicht vertretbar wäre, beide Ehegatten weiter unter einem Dach leben zu lassen. Das kann zum Beispiel bei Gewalt, massiven Bedrohungen oder einer extremen Belastung gemeinsamer Kinder der Fall sein.

Ein Auszug kann Folgen haben

Der Auszug eines Ehepartners bedeutet nicht automatisch, dass die bisherige Ehewohnung rechtlich keine Ehewohnung mehr ist. Grundsätzlich kann deshalb auch nach einem Auszug noch die Frage entstehen, welcher Ehegatte die Wohnung künftig nutzen darf. Wer allerdings auszieht und über längere Zeit keine ernsthafte Rückkehrabsicht erklärt, kann seine Position verändern. Das Gesetz sieht vor, dass nach sechs Monaten unter bestimmten Voraussetzungen vermutet wird, der ausgezogene Ehegatte habe dem anderen die alleinige Nutzung der Wohnung überlassen.

Vor einem endgültigen Auszug sollte deshalb nicht nur geklärt werden, wohin man zieht, sondern vor allem, welche rechtlichen und finanziellen Folgen damit verbunden sind:

  • Soll der Auszug nur vorläufig oder endgültig sein?
  • Soll eine Rückkehrmöglichkeit erhalten bleiben?
  • Wer übernimmt Kreditraten und laufende Kosten?
  • Wer haftet gegenüber der Bank?
  • Bleiben gemeinsame Kinder in der Immobilie?
  • Soll das Haus später verkauft oder von einem Ehegatten übernommen werden?
  • Muss für die alleinige Nutzung ein finanzieller Ausgleich gezahlt werden?
  • Hat die Nutzung der Immobilie Auswirkungen auf den Unterhalt?

Was ist eine Nutzungsvergütung?

Gehört ein Haus beispielsweise beiden Ehegatten, wird aber nach der Trennung nur noch von einem genutzt, kann sich die Frage nach einem finanziellen Ausgleich stellen. Das nennt man Nutzungsvergütung oder Nutzungsentschädigung. Ob und in welcher Höhe sie geschuldet wird, hängt vom Einzelfall ab. Dabei darf die Nutzung des Hauses nicht isoliert betrachtet werden. Sie kann auch bei der Berechnung des Trennungsunterhalts eine Rolle spielen.

EIN BEISPIEL
Beide Ehegatten sind jeweils hälftige Miteigentümer eines Haues. Der Ehemann zieht aus, die Ehefrau bleibt mit den Kindern dort wohnen. Beide tragen weiterhin den Immobilienkredit.

WAS DARAUS FOLGT
Der ausgezogene Ehegatte kann unter bestimmten Voraussetzungen für die alleinige Nutzung des Hauses einen finanziellen Ausgleich vom anderen verlangen.

4. Wie sollen die Kinder künftig betreut werden?

Bei gemeinsamen Kindern sollte möglichst früh eine verlässliche Lösung gefunden werden. Dabei gibt das Gesetz nicht vor, dass ein bestimmtes Modell immer richtig ist. Entscheidend ist, was für das jeweilige Kind am besten funktioniert.

Spielt es eine Rolle, wie die Betreuung bisher verteilt war?

Die Antwort ist eindeutig: Ja. Die bisherige Betreuung ist ein wichtiger Gesichtspunkt. Hat ein Elternteil über Jahre den größten Teil des Alltags organisiert, die Kinder morgens betreut, Hausaufgaben begleitet, Arzttermine wahrgenommen und den Kontakt zu Schule oder Kindergarten gehalten, kann diese gewachsene Situation bei einer späteren Entscheidung eine Rolle spielen. Sie ist aber nicht allein entscheidend. Bei einer neuen Betreuungsregelung wird deshalb nicht bei null angefangen. Neben der bisherigen Lebenssituation des Kindes spielen weitere Faktoren eine Rolle:

  • die Bindung des Kindes an beide Eltern
  • das Alter des Kindes
  • die bisherige Betreuung
  • der Wille des Kindes
  • die Entfernung zwischen den Wohnungen
  • Schule oder Kindergarten
  • die Arbeitszeiten der Eltern
  • die praktische Umsetzbarkeit
  • die Fähigkeit der Eltern, miteinander zu kommunizieren

Residenzmodell, Wechselmodell oder Nestmodell?

Beim Residenzmodell lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil und verbringt regelmäßige Zeiten beim anderen.

Beim Wechselmodell wird das Kind annähernd gleichwertig von beiden Eltern betreut. Ein Wechselmodell kann gut funktionieren, setzt aber eine tragfähige Organisation voraus. Gerade bei stark zerstrittenen Eltern kann die häufige Abstimmung über Schule, Freizeit, Kleidung, Übergaben oder Arzttermine zusätzliche Konflikte schaffen. Die Rechtsprechung stellt deshalb nicht allein darauf ab, ob beide Eltern zeitlich in der Lage wären, ein Wechselmodell zu organisieren, sondern berücksichtigt auch ihre Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit.

Eine weitere Möglichkeit ist das Nestmodell. Dabei bleibt das Kind dauerhaft in der bisherigen Familienwohnung, während die Eltern sich dort mit der Betreuung abwechseln und jeweils eine eigene weitere Unterkunft nutzen. Für das Kind kann dies zunächst viel Kontinuität schaffen. Für die Eltern ist das Modell allerdings organisatorisch und finanziell häufig anspruchsvoll.

Welches Modell im Einzelfall geeignet ist, hängt von der konkreten Familiensituation ab. Rechtlich entscheidend bleibt das Kindeswohl.

5. Welche Unterhaltsansprüche gibt es nach einer Trennung?

Mit einer Trennung können gleich mehrere Unterhaltsfragen entstehen. Dabei muss unterschieden werden, wer Unterhalt verlangen kann und für welchen Zeitraum er geschuldet wird.

Zu unterscheiden sind:

  • Kindesunterhalt für gemeinsame Kinder
  • Trennungsunterhalt zwischen den Ehegatten für die Zeit von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung
  • nachehelicher Unterhalt zwischen den Ehegatten nach einer rechtskräftigen Scheidung

Diese Ansprüche haben unterschiedliche Voraussetzungen. Deshalb lohnt es sich, sie getrennt zu betrachten.

Kindesunterhalt: Wer zahlt?

Leben minderjährige Kinder überwiegend bei einem Elternteil, erfüllt dieser seine Unterhaltspflicht meist durch Betreuung und Versorgung. Der andere Elternteil zahlt in der Regel Barunterhalt.

Die Höhe hängt vor allem ab von:

  • dem Einkommen
  • dem Alter des Kindes
  • weiteren Unterhaltspflichten
  • dem Betreuungsmodell

Als Orientierung dient die Düsseldorfer Tabelle. Im Raum München werden außerdem die Süddeutschen Leitlinien herangezogen. Sie konkretisieren unter anderem, welches Einkommen berücksichtigt wird, welche Abzüge möglich sind und welcher Selbstbehalt verbleiben muss.

(Die Links finden Sie hier.)

Trennungsunterhalt: Wann erhält ein Ehegatte Unterhalt?

Trennungsunterhalt kann in Betracht kommen, wenn ein Ehegatte deutlich weniger Einkommen hat als der andere. Dabei wird nicht einfach die Differenz beider Einkommen geteilt.

Berücksichtigt werden können zum Beispiel:

  • Einkommen beider Ehegatten
  • Kindesunterhalt
  • berufsbedingte Aufwendungen
  • Wohnvorteile
  • weitere Einkünfte
  • sonstige Unterhaltspflichten

EIN BEISPIEL
Ein Ehegatte verfügt über ein monatliche Nettoeinkommen von 10.000 Euro, der andere über 2000 Euro.

WAS DARAUS FOLGT
Aus der bloßen Einkommensdifferenz lässt sich die Höhe des Trennungsunterhalts noch nicht ablesen. Zunächst werden bei beiden Einkommen die unterhaltsrechtlich zulässigen Zu- und Abschläge berücksichtigt. Daraus ergeben sich die sogenannten bereinigten Nettoeinkommen.

Je nach Art und Höhe dieser Positionen kann sich die spätere Unterhaltsberechnung um mehrere tausend Euro monatlich verändern. Auch kommt bei sehr hohen Einkünften eine Unterhaltsberechnung nach dem konkreten Bedarf in Betracht.

Nachehelicher Unterhalt

Mit der Rechtskraft der Scheidung endet der Trennungsunterhalt. Danach gilt stärker der Grundsatz, dass jeder Ehegatte grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt verantwortlich ist.

Nachehelicher Unterhalt kann dennoch in Betracht kommen, zum Beispiel wegen:

  • Betreuung gemeinsamer Kinder
  • Krankheit
  • Alters
  • Erwerbslosigkeit
  • eines nicht ausreichenden eigenen Einkommens

Ob ein Anspruch besteht und wie lange er gezahlt werden muss, hängt stark vom Einzelfall ab.

Unterhalt nicht zu spät geltend machen

Gerade beim Unterhalt sollte nicht einfach abgewartet werden. Ein bestehender Anspruch bedeutet nicht automatisch, dass der Betrag später für sämtliche vergangenen Monate verlangt werden kann. Das ist einer der Punkte, bei denen aus bloßem Abwarten unmittelbar ein finanzieller Nachteil entstehen kann. Mehrere Monate können bei entsprechendem Einkommen schnell mehrere tausend Euro ausmachen.

Wer Unterhalt benötigt, sollte deshalb frühzeitig klären:

  • Welche Art von Unterhalt kommt in Betracht?
  • Welche Einkommensunterlagen werden benötigt?
  • Ab welchem Zeitpunkt besteht ein Anspruch?
  • Muss der andere Ehegatte zur Auskunft aufgefordert werden?
  • Wie sollte der Anspruch geltend gemacht werden?

6. Vermögen dokumentieren: Welche Zeitpunkte sind wichtig?

Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, ist bei einer Scheidung grundsätzlich ein Zugewinnausgleich vorgesehen. Die Ehegatten können jedoch auch eine andere Regelung vereinbaren. Kommt es zur gesetzlichen Berechnung, sind die Vermögensstände zu bestimmten Stichtagen entscheidend.

Erster Stichtag: Beginn der Ehe

Für die Berechnung des Zugewinns wird zunächst ermittelt, welches Vermögen jeder Ehegatte zu Beginn des Güterstands hatte. Bis auf wenige Spezialfälle ist der Beginn des Güterstands der Tag der Eheschließung. Das an diesem Tag den Ehepartner gehörende Vermögen ist das sogenannte Anfangsvermögen. Es umfasst alle vorhandene Vermögenswerte abzüglich bestehender Schulden.

EIN BEISPIEL
Bei der Eheschließung ist die Ehefrau Inhaberin eines Bankguthabens von 50.000 Euro und eine Wertpapierdepots von 20.000 Euro Wertpapiere. Dem stehen 10.000 Euro Schulden gegenüber.

WAS DARAUS FOLGT
Ihr Anfangsvermögen beträgt damit grundsätzlich 60.000 Euro.

Was gilt für Erbschaften und Schenkungen während der Ehe?

Erhält ein Ehegatte während der Ehe eine Erbschaft oder eine bestimmte Schenkung, wird deren Wert grundsätzlich dem Anfangsvermögen zugerechnet. Vereinfacht gesagt wird dieses Vermögen so behandelt, als wäre es bereits zu Beginn der Ehe vorhanden gewesen.

Anders ist es mit späteren Wertsteigerungen. Steigt beispielsweise der Wert einer geerbten Immobilie während der Ehe, kann diese Wertsteigerung beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.

EIN BEISPIEL
Ein Ehegatte erbt während der Ehe eine Immobilie im Wert von 500.000 Euro. Bis zur Zustellung des Scheidungsantrags steigt ihr Wert auf 800.000 Euro.

WAS DARAUS FOLGT
Der geerbte Ausgangswert von 500. 000 Euro wird dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Die während der Ehe entstandene Wertsteigerung spielt dagegen beim Zugewinnausgleich eine Rolle.

Zweiter Stichtag: Tag der Trennung

Zum Zeitpunkt der Trennung kann jeder Ehegatte Auskunft über das Vermögen des anderen verlangen. Dieser Stichtag wird besonders wichtig, wenn später Vermögen fehlt.

EIN BEISPIEL
Am Tag der Trennung ist der Ehemann Inhaber eines Depots im Wert von 600.000 Euro. Als der Scheidungsantrag später zugestellt wird, beträgt sein Vermögen nur noch 350.000 Euro.

WAS DARAUS FOLGT
Nun stellt sich die Frage, was mit den übrigen 250.000 Euro geschehen ist.

Hat ein Ehegatte nach der Trennung größere Vermögenswerte verschenkt, verschwendet oder mit dem Ziel beiseitegeschafft, den anderen beim Zugewinnausgleich zu benachteiligen, können solche Vermögensminderungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder berücksichtigt werden.

Deshalb ist es wichtig, den Vermögensstand bei der Trennung möglichst genau zu dokumentieren. Er kann eine wichtige Kontrollfunktion haben.

Dritter Stichtag: Zustellung des Scheidungsantrags

Für die spätere Berechnung des Zugewinns wird auch ermittelt, welches Vermögen jeder Ehegatte am Ende der Ehe besitzt. Dieses sogenannte Endvermögen umfasst die vorhandenen Vermögenswerte abzüglich der bestehenden Schulden. Maßgeblich ist dafür grundsätzlich nicht der Scheidungstermin, sondern der Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt wird.

EIN BEISPIEL
Trennung: 1. April 2025
Zustellung des Scheidungsantrags: 15. Juni 2026
Scheidungstermin: März 2027

WAS DARAUS FOLGT
Für das Endvermögen ist grundsätzlich der 15. Juni 2026 entscheidend und nicht der spätere Scheidungstermin.

Wie wird der Zugewinn berechnet?

Sind Anfangs- und Endvermögen zu den maßgeblichen Stichtagen ermittelt, lässt sich der Zugewinn jedes Ehegatten berechnen. Vereinfacht entspricht er der Differenz zwischen Anfangsvermögen und Endvermögen. Anschließend werden die Zugewinne beider Ehegatten miteinander verglichen.

EIN BEISPIEL
Die Ehefrau hatte zu Beginn der Ehe ein Anfangsvermögen von 50.000 Euro. Zum maßgeblichen Endstichtag, der Zustellung des Scheidungsantrags, beträgt ihr Vermögen 350.000 Euro. Ihr Zugewinn liegt damit bei 300.000 Euro. Der Ehemann hat einen Zugewinn von 100.000 Euro.

WAS DARAUS FOLGT
Die Differenz zwischen den beiden Zugewinnen beträgt 200.000 Euro. Grundsätzlich steht dem Ehegatten mit dem geringeren Zugewinn die Hälfte dieser Differenz zu. Im Beispiel kann der Ehemann daher einen Zugewinnausgleich von 100.000 Euro verlangen.

Zu beachten ist: Das Anfangsvermögen und jegliches weitere zum Beispiel im Laufe der Ehe geerbte Vermögen – das sogenannten Zurechnungsvermögen – wird indiziert. Das bedeutet: In einer Differenzberechnung wird nicht der einstige Wert zugrunde gelegt, sondern ein aktueller, inflationsbereinigter Wert.

Hinweis für hohe Vermögen und Unternehmen

Bei komplexen Vermögensstrukturen wie Firmenanteilen, Praxen, Immobilienportfolios oder Erbschaften gelten beim Zugewinnausgleich besondere Bewertungsregeln und Fallstricke. Detaillierte Informationen sowie bewährte Strategien für Unternehmer und Vermögende finden Sie in Kürze in einem Spezialartikel.

Welche Unterlagen sollte man also sichern?

Um Vermögensstände zu den entscheidenden Zeitpunkten später nachvollziehen und gegebenenfalls belegen zu können, sollten wichtige finanzielle Unterlagen möglichst früh gesammelt und geordnet werden. Sinnvoll sind insbesondere:

  • Kontoauszüge
  • Depotunterlagen
  • Immobilienunterlagen
  • Darlehensstände
  • Lebens- und Rentenversicherungen
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Erbschaftsunterlagen
  • Schenkungsverträge
  • Steuerunterlagen
  • private Darlehen

Gerade bei größeren Vermögen sollte die Dokumentation nicht erst beginnen, wenn bereits Streit entstanden ist.

7. Gemeinsame Konten, Kredite und Verträge prüfen

Eine Trennung beendet bestehende Verträge nicht automatisch. Was Ehegatten untereinander vereinbaren, ändert außerdem nicht ohne Weiteres ihre Verpflichtungen gegenüber Banken, Vermietern oder anderen Vertragspartnern. Auch bestehende Bank- und Vorsorgevollmachten bleiben grundsätzlich bestehen, solange sie nicht widerrufen werden.

BEISPIEL IMMOBILIENKREDIT
Beide Ehegatten haben einen Immobilienkredit unterschrieben. Nach der Trennung zieht die Ehefrau aus. Der Ehemann erklärt, künftig werde er die Kreditraten allein übernehmen.

WAS DARAUS FOLGT
Damit ist die Ehefrau gegenüber der Bank noch nicht aus dem Vertrag entlassen. Zahlt der Ehemann später nicht mehr, kann die Bank grundsätzlich weiterhin auch die Ehefrau in Anspruch nehmen. Eine interne Absprache zwischen den Ehegatten ändert den Kreditvertrag mit der Bank nicht.

BEISPIEL GEMEINSCHAFTSKONTO
Auf einem gemeinsamen Konto liegen 50.000 Euro. Je nach Kontomodell kann möglicherweise jeder Ehegatte weiterhin darüber verfügen.

WAS DARAUS FOLGT
Dies bedeutet nicht, dass einer das Konto vorsorglich leer räumen sollte. Die Frage, wer gegenüber der Bank über Geld verfügen kann, ist nicht dieselbe, wie die Frage, wem das Geld rechtlich zusteht.

BEISPIEL VOLLMACHTEN
Bestehen Bank- oder Vorsorgevollmachten zugunsten des anderen Ehegatten, sollte geprüft werden, ob diese nach der Trennung weiter gelten sollen.

WAS DARAUS FOLGT
Soll der andere Ehegatte künftig nicht mehr verfügen oder Entscheidungen treffen können, kann ein Widerruf der Vollmacht erforderlich sein. Dabei sollte geprüft werden, wem gegenüber der Widerruf erklärt werden muss und ob gegebenenfalls auch ausgestellte Vollmachtsurkunden zurückverlangt werden sollten.

Auch Versicherungen prüfen

Auch Versicherungsverträge sollten nach einer Trennung überprüft werden. Dabei gilt ebenfalls: Nicht vorschnell kündigen, sondern zunächst klären, welche rechtlichen und finanziellen Folgen eine Änderung hätte. Wichtig können insbesondere sein:

  • Lebensversicherungen
  • Bezugsberechtigungen
  • private Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
  • Hausratversicherung
  • Wohngebäudeversicherung

8. Einvernehmliche Lösungen sind sinnvoll, ein vorschneller Verzicht nicht

Nicht jede Trennung muss vor Gericht ausgetragen werden. Je früher sich die Ehegatten über wichtige Punkte verständigen können, desto leichter lässt sich die Trennung häufig organisieren.

Einvernehmlichkeit bedeutet allerdings nicht, dass sofort endgültige Entscheidungen getroffen werden müssen. Gerade in der ersten Trennungsphase können zunächst vorläufige Regelungen sinnvoll sein.

Eine Vereinbarung kann zum Beispiel regeln:

  • wer zunächst im Haus bleibt
  • wie die Kinder betreut werden
  • welcher Unterhalt gezahlt wird
  • wer Kredit und Nebenkosten übernimmt
  • wie Fahrzeuge genutzt werden
  • was mit gemeinsamen Konten geschieht

Vorsicht bei pauschalen Verzichtserklärungen

Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn nicht nur vorläufige Regelungen getroffen werden, sondern endgültig auf Rechte verzichtet werden soll. Formulierungen wie „Damit sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche erledigt“ sollten nicht leichtfertig unterschrieben werden. Dahinter können erhebliche Unterhalts- oder Vermögensansprüche stehen. Für bestimmte Vereinbarungen gelten zudem Formvorschriften. Sie müssen beispielsweise notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert werden.

BEISPIEL: GEMEINSAMES HAUS
Die Ehegatten vereinbaren: Die Mutter bleibt zunächst mit den Kindern im gemeinsamen Haus. Der Vater zieht aus. Die Finanzierung wird zunächst für sechs Monate wie bisher getragen. Danach wird entschieden, ob ein Ehegatte die Immobilie übernimmt oder ob sie verkauft wird.

WAS DARAUS FOLGT
Eine solche Übergangsregelung kann sinnvoller sein, als wenige Tage nach der Trennung unter hohem emotionalem Druck eine endgültige Entscheidung über eine Immobilie im Wert von mehreren hunderttausend Euro zu treffen..

9. Zusammenfassung

Die ersten Wochen können entscheidend sein

Bei einer Trennung muss nicht sofort alles endgültig geregelt werden. Manche ersten Entscheidungen nach einer Trennung können allerdings später nicht mehr oder nur mit erheblichem Aufwand korrigiert werden. Ein vorschneller Auszug, ein zu spät geltend gemachter Unterhaltsanspruch oder eine unbedachte Vereinbarung können Ansprüche kosten und schnell finanzielle Nachteile von vielen tausend Euro nach sich ziehen.

Deshalb sollten zu Beginn insbesondere folgende Punkte geklärt und dokumentiert werden:

  • Trennungsdatum festhalten
  • Unterhaltsansprüche frühzeitig prüfen und gegebenenfalls geltend machen
  • Betreuungsmodell für gemeinsame Kinder klären
  • vor einem Auszug die rechtlichen und finanziellen Folgen prüfen
  • Vermögensverhältnisse einschließlich Erbschaften und Schenkungen dokumentieren
  • gemeinsame Konten, Kredite, Mietverträge und sonstige Vertragsverhältnisse prüfen
  • keine weitreichenden Verzichtserklärungen ungeprüft unterschreiben

Wo kann ich mich genauer informieren?

Wer einzelne Fragen vertiefen möchte, findet die gesetzlichen Grundlagen vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch. Für Unterhaltsfragen sind außerdem die Düsseldorfer Tabelle und die Süddeutschen Leitlinien wichtige Orientierungshilfen. Die Links dazu finden Sie hier​​.

Allgemeine Tabellen, Gesetze und Gerichtsurteile können den rechtlichen Rahmen erklären und helfen, die eigene Situation zunächst einzuordnen. Sie beantworten aber noch nicht, welche Entscheidung in der eigenen Situation sinnvoll ist.

Gerade die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des OLG München zeigt, wie stark die Beurteilung von Ehewohnung, Unterhalt, Vermögen oder Kinderbetreuung von den Umständen des einzelnen Falls abhängt.

Warum spezialisierte Beratung sinnvoll ist

Bei einer Scheidung können frühe Entscheidungen weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen haben. Umso wichtiger ist eine Beratung, die nicht nur die einzelnen Familien-, Einkommens- und Vermögenssituation kennt, sondern auch ihre Auswirkungen im Zusammenhang beurteilen kann.

Ein Fachanwalt für Familienrecht bringt dafür besondere Spezialisierung und Erfahrung mit. Bei komplexeren Vermögensverhältnissen, Immobilien, hohen Einkommen oder schwierigen Betreuungssituationen kommt es darüber hinaus auf eine sorgfältige Strategie, aktuelle Rechtsprechung und den Blick für langfristige Folgen an.

Wir beraten Sie gerne frühzeitig dazu, welche Ansprüche Sie sichern sollten und welche Schritte und Entscheidungen in Ihrer persönlichen Situation jetzt sinnvoll sind.