Historie

 

Über 50 Jahre Erfahrung im Familienrecht: Marion Liebl-Blittersdorff hat die Kanzlei 1954 gegründet. Frau Liebl-Blittersdorff war eine der ersten Rechtsanwältinnen im Oberlandesgerichtsbezirk (OLG) München. 1970 wurde sie als erste Frau in den Vorstand der Rechtsanwaltskammer München gewählt. Von ihren praktischen Erfahrungen profitierte auch der Familienrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins: Als Mitglied wirkte sie hier ab 1977 bei den Entwürfen zur Familienrechtsreform mit. Ihre Verdienste wurden 1984 mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland gewürdigt.

 

1982 war bereits ihr Sohn, Florian Liebl LL.M., in die Kanzlei eingetreten, 1986 folgte ihre Schwiegertochter, Dr. Nicola Schöfer-Liebl, nach.

 

Mittlerweile führen Florian Liebl LL.M. und Dr. Nicola Schöfer-Liebl die Kanzlei und unterstützen Mandanten bei allen Fragen rund um die Themen Familie, Erbe und Recht – von den Regelungen zu Geburt und Unterhalt, über Ehe- und Partnerverträge bis zum Testament.

 

1999 und 2004 nahm das Nachrichtenmagazin FOCUS die Kanzlei Liebl LL.M., Dr. Schöfer-Liebl & Kollegen in seine renommierte Liste der besonders häufig empfohlenen Rechtsanwälte im Familienrecht auf.